| Gutachten, die außerhalb von Gerichtsverfahren für private Auftraggeber erstattet werden, bezeichnet man als Privatgutachen. Auftraggeber können z. B. Privatpersonen, juristische Personen, Firmen, Versicherungen, Verwaltungen, Organisationen, Verbände und vergleichbare Einrichtigungen sein. Zielsetzung ist die fachliche Klärung von bemängelten Lieferungen und Leistungen, um Ansprüche zu belegen und geltend zu machen und eventuell eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen.
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